Handyverordnung der Von-Waldthausen-Schule
1. Ziel und Zweck der Handyverordnung
Im schulischen Alltag begegnen Kinder und Lehrkräfte vielfältigen Herausforderungen im Umgang mit digitalen Medien. Die vorliegende Handyverordnung soll einen verlässlichen Rahmen schaffen, um einen verantwortungsvollen, altersgerechten und störungsfreien Schulbetrieb zu gewährleisten. Ziel ist es, sowohl das konzentrierte Lernen als auch das soziale Miteinander in der Grundschule zu fördern und zu schützen. Diese Verordnung regelt den Umgang mit Handys/ Smartphones/ -watches an unserer Grundschule. Für die Verwendung der Schul-iPads gilt eine gesonderte Regelung.
2. Geltungsbereich
Die Verordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, sowie Eltern und Besucherinnen und Besucher im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen. Für Lehrkräfte, das pädagogische Personal und schulische Angestellte gelten Ausnahmen im Rahmen der pädagogischen Arbeit (Vgl.4).
3. Grundsätzliche Regelungen
Handys/ Smartphones/ -watches sind während der gesamten Unterrichts- und Betreuungszeit ausgeschaltet und dürfen nicht getragen werden. Die Mitnahme eines ausgeschalteten Gerätes in der Schultasche wird geduldet. Die Schule und der evangelische Kirchenkreis als Träger der OGS übernehmen keine Haftung bei Verlust und/ oder Beschädigung. Die Mitnahme/ Mitgabe der Geräte liegt in der Verantwortung der Eltern und
Erziehungsberechtigten. Die Nutzung von Handys/ Smartphones/ -watches ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft oder des schulischen Personals gestattet (z.B. im Notfall). Auf dem gesamten Schulgelände ist die Nutzung nicht erlaubt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Eltern, Erziehungsberechtigte sowie Besucherinnen und Besucher vor allem in Bring- und Abholzeiten ihre Handys/ Smartphones/ -watches nicht auf dem Schulgelände nutzen dürfen. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen mithilfe der Geräte sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt (Datenschutz/ Recht am eigenen Bild). Die Schule richtet sich damit nach den Empfehlungen des Ministeriums, die vorsehen, an Grundschulen in der Schulordnung die Nutzung von Handys/ Smartphones/ - watches auf dem gesamten Schulgelände zu untersagen.
4. Ausnahmen/ Sonderregelungen
Dringende Fälle: Schülerinnen und Schüler dürfen im Sekretariat oder in Absprache mit einer Lehrkraft oder dem schulischen Personal ihre Eltern kontaktieren. Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus medizinischen Gründen auf ein/e Handy/ Smartphone/ -watch angewiesen sind, können eine Ausnahmeregelung bei der Schulleitung beantragen. Lehrkräfte und Schulpersonal sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys/ Smartphones/ Smartwatches ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen in dafür vorgesehenen Bereichen oder zu Unterrichtszwecken im Klassenraum nutzen. Auf Ausflügen, Klassenfahrten und schulischen Veranstaltungen führt das pädagogische Personal aus Sicherheitsgründen ein Gerät mit sich.
5. Umgang mit Verstößen
Verstöße gegen die Handyverordnung werden konsequent geahndet. Es gelten für die Unterrichtszeit die gleichen Regeln und Konsequenzen wir in der OGS. Sie können erzieherische und/ oder Ordnungsmaßnahmen (§53 SchulG) nach sich ziehen. Im Rahmen der zu treffenden Entscheidungen sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. Wir möchten darauf hinweisen, dass Entscheidungen, die in der Schule getroffen werden, nicht von Eltern im Nachgang in Frage gestellt werden.
| Verstoß  | Konsequenz (1. Mal) | Konsequenz (2. Mal) | Konsequenz (ab 3. Mal) | 
| Störung des Unterrichts/ des OGS- Betriebs (z.B. durch Klingeln des Handys / Smartphones/ der Smartwatch in der Tasche) | Verwarnung, Handy/Smartphone/ | Handy/ Smartphone/ -watch wird vorübergehend eingezogen und kann nach Unterrichts-/ Betreuungsschluss abgeholt werden | Handy/ Smartphone/ -watch wird und müssen das Gerät abholen eingezogen, Eltern werden informiert | 
| Handy/ Smartphone/ - watch wird getragen oder genutzt | Handy/ Smartphone/ -watch wird eingezogen und kann nach Unterrichts-/ Betreuungsschluss abgeholt werden | Handy/ Smartphone/ -watch wird eingezogen, Eltern werden informiert und müssen das Gerät abholen | Erziehungsmaßnahme Gespräch mit | 
| Unerlaubte Foto- / Ton- oder Videoaufnahmen | Handy/ Smartphone/ -watch wird eingezogen, Eltern werden informiert und müssen das Gerät abholen Aufnahmen müssen unter Aufsicht gelöscht werden | Verwarnung, Gespräch mit Eltern und | Weitere schulische Maßnahmen (z. B. Ausschluss Veranstaltungen) Aufnahmen müssen unter Aufsicht gelöscht werden | 
| Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte) | Informationen an die Schulleitung, Weiterleitung an die Polizei, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden | 
6. Information und Kommunikation
Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage einsehbar. Eltern und Erziehungsberechtigte werden über die Regelung schriftlich informiert. Die Verordnung wird jährlich überprüft und ggf. angepasst. Alle Schülerinnen und Schüler werden in einem Datenblatt der Klasse gelistet. Jedes Vergehen wird dort dokumentiert (Unterrichtszeit/ OGS-Betreuung).
7. Schlussbestimmungen
Diese Handyverordnung tritt ab dem Schuljahr 2025/2026 in Kraft und gilt bis auf Weiteres für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft.
(Stand Oktober 2025, Beschluss durch die Schulkonferenz am 01.10.2025)
