Von-Waldthausen-Schule
 

Umgang mit Leih-iPad

1. Das iPad ist ein Arbeitsgerät im Eigentum der Stadt Bochum und muss am Ende der Schulzeit Ihres Kindes vollständig an unsere Schule zurückgegeben werden.
2. Das iPad und sein Zubehör sind wertvoll. Bitte behandeln Sie sie sorgsam, um Schäden zu vermeiden. Das iPad darf weder mit in den Urlaub genommen noch an andere Personen ausgeliehen werden.
3. Das iPad darf nicht durch ein Passwort geschützt werden.
4. Ihr Kind bringt das iPad nur an den Tagen mit zur Schule, an denen die Klassenlehrkraft es anfordert.
5. Das iPad und der Stift müssen regelmäßig aufgeladen und stets vollgeladen zur Schule mitgebracht werden.
6. Obwohl das iPad über Jugendschutzfunktionen verfügt, ist es wichtig, dass die Erziehungsberechtigten genau überwachen, wie das Kind das Gerät nutzt und welche Websites es besucht.
7. Das iPad ist ausschließlich für schulische Zwecke zu verwenden. Die Installation von Spielen, Social-Media-Apps oder anderen nicht schulbezogenen Anwendungen ist nicht gestattet.
8. Sollte das iPad verloren gehen, gestohlen werden oder beschädigt werden, informieren Sie uns bitte umgehend. Wir leiten den Fall an die Stadt Bochum weiter, die gegebenenfalls Kontakt mit Ihnen aufnehmen wird, um Schadenersatz zu fordern. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Hausrat- oder Haftpflichtversicherung, ob diese für solche Schäden aufkommt.
9. Das iPad sollte vor extremen Temperaturen und Feuchtigkeit geschützt werden. Vermeiden Sie es, das Gerät direkter Sonneneinstrahlung oder starken Regen auszusetzen.
10. Das iPad muss regelmäßig mit dem Internet verbunden werden, damit Updates durchgeführt werden können.